Vier Jahre nach dem Diebstahl der 100-Kilo-Goldmünze "Big Maple Leaf" aus dem Berliner Bode-Museum hat der private Eigentümer einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Kammergericht sprach ihm eine Entschädigung von 2,1 Millionen Euro zu. Das sind 50 Prozent des Versicherungswertes von 4,2 Millionen Euro.
Damit gab das Gericht einer Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts teilweise statt. Dieses hatte die Klage im März vergangenen Jahres in erster Instanz abgewiesen - wegen Sicherheitsmängeln im Bode-Museum.
Das Kammergericht hielt allerdings eine Leistungskürzung um die Hälfte für ausreichend. Die Versicherung muss deshalb 1,26 Millionen Euro plus Zinsen nachzahlen. 840.000 Euro hatte sie bereits von sich aus überwiesen, das waren 20 Prozent des Versicherungswertes.
Die Münze war in der Nacht zum 27. März 2017 aus einer Vitrine gestohlen und mit Schubkarre und Rollbrett abtransportiert worden. Die Diebe waren durch ein Fenster eingestiegen. Die Beute ist bis heute verschwunden.
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Das Landgericht hatte gegen zwei Männer aus der polizeibekannten Großfamilie Remmo Jugendstrafen von jeweils viereinhalb Jahren Haft verhängt. Ein Ex-Wachmann, der nach Überzeugung des Gerichts das Museum auskundschaftete, bekam drei Jahre und vier Monate Gefängnis.
Das Zivilgericht argumentierte nun, der defekte Fensterflügel habe die Gefahr des Diebstahls erhöht. Die elektronische Überwachung dieses Fensters habe seit längerem nicht funktioniert. Das hätte angezeigt werden müssen, urteilte das Kammergericht. Der Mangel sei auch nicht durch andere Maßnahmen kompensiert worden.
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Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Versicherer die Einzelpolice für die Münze nicht abgeschlossen, hätte er von der dauerhaften Deaktivierung der Öffnungssicherung gewusst. Dies sei erst nach dem Diebstahl bekannt geworden. Das Gericht wertete das als grob fahrlässiges Handeln der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin des Museums. Deshalb sei es gerechtfertigt, nur die Hälfte der Versicherungssumme auszuzahlen.
Das Urteil erging bereits am 30. April. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde eine Revision nicht zugelassen. Wie es in einer Mitteilung des Kammergerichts vom Mittwoch heißt, kann innerhalb eines Monats ab förmlicher Zustellung des Urteils aber noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. (Tsp, dpa)
Author: Amanda Lucas
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